16.12.2013 – Gefahrenabwehrbedarfsplan beschlossen
In der Amtausschusssitzung vom 16.12.2013 wurde u.a. der Gefahrenabwehrbedarfsplan des Amtes Niemegk beschlossen. Damit kommt das Amt Niemegk nach der Fertigstellung der Gefahren- und Risikoanalyse seiner Aufgabe nach §3 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG nach.
Für den Gefahrenabwehrbedarfsplan wurde der Ist-Zustand der Personalsituation, die vorhandene Sachausstattung sowie die bestehende Löschwasserversorgung unter die Lupe genommen. Entsprechend der vorhandenen Situation wurde geschaut wie leistungsfähig die Feuerwehr des Amtes Niemegk mit ihren Ortsfeuerwehren ist. Hieraus wurden Schutzziele festgelegt und Feststellungen getroffen welche Ausstattung der Wehren in Zukunft noch beschafft werden muss.
Im Vorfeld der Erstellung wurden zahlreiche Gespräche mit den Ortswehren geführt. Sogar Einwohnerversammlungen wurden durchgeführt um über die Zukunft des örtlichen Brandschutzes im Amt Niemegk zu diskutieren. Abschließend bewerteten die Ortswehrführer in einer Beratung das Papier überwiegend positiv, sodass die Verwaltung den Plan dem Amtausschuss zum Beschluss vorlegte.
Die Amtswehrführung möchte hiermit nochmal allen Kameradinnen und Kameraden danken, die bei der Erstellung des Plans mitgewirkt haben.