Hinweis zur Einsatzdokumentation
Die Arbeit unserer Feuerwehr ist ausschließlich ehrenamtlich, sie findet generell im Stillen statt.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich unsere Arbeit auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Allgemeinheit zu zeigen, welche umfangreichen Aufgabengebiete wir bewältigen.
Die Einsatzdokumentation ist ebenfalls ein Bestandteil unserer Arbeit, denn wir bearbeiten nicht nur gegenwärtige Aufgaben, sondern handeln auch präventiv. In der Berichterstattung ist ebenfalls die Werbung für die zu sehen, die Interesse an der Mitarbeit der Feuerwehr haben. All denen, die uns in jeder Hinsicht uneingeschränkt unterstützen, sind wir verpflichtet zu zeigen, dass ihre Unterstützung wirksam eingesetzt wird. Des weiteren dient die Einsatzdokumentation der Ausbildung um den Ablauf der Einsätze auszuwerten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals verdeutlichen, dass jede Fotodokumentation erst durchgeführt wird, sobald das Einsatzgeschehen dies zulässt!
§ 23 KunstUrhG – Fotografieren am Einsatzort
Ohne die erforderliche Einwilligung des Abgebildeten dürfen Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, zur Schau gestellt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG). Das trifft regelmäßig auf das Fotografieren eines Einsatzes (öffentlicher Einsatz) zu.
Es wird bei jedem Foto darauf geachtet, dass die Persönlichkeitsrechte Betroffener nicht beeinträchtigt werden. Kennzeichen, Namen und Firmenaufschriften werden unkenntlich gemacht. Selbstverständlich werden keine Bilder von Verletzten oder Toten veröffentlicht.
Sollten aus Ihrer Sicht Ihre Persönlichkeitrechte beeinträchtigt sein, teilen Sie es uns bitte mit und wir bearbeiten Ihr Anliegen unverzüglich.